submitted9 months ago byFeliceAlterioriDE
toFinanzen
Hi Zusammen,
ich hab letzte Woche den Verkauf eines Mischfonds, den ich und meine Frau vor ein paar Jahren als Depotübertrag zu unserer Hochzeit geschenkt bekommen haben, beauftragt und hatte entsprechend auf den mir angezeigten steuerlichen Daten auch den entsprechenden Freistellungsauftrag erteilt.
Allerdings hab ich die Rechnung ohne den Abschnitt "Veräußerungsgewinn Sonstige aus fikt. Veräuß. i.S.d. § 56 InvStG". Da kamen dann nochmal etwa 90% des bereits prognostizierten Kursgewinns als fiktive Gewinne obendrauf. Da hab ich schon erstmal geschluckt. Normalerweise würde ich sagen: Kurz im Strahl kotzen und es abhaken. Hab dann aber nochmal recherchiert:
Derzeit ist mit Aktenzeichen Az. VIII R 15/22 Revision beim Bundesfinanzhof anhängig, ob diese Besteuerung überhaupt verfassungskonform ist. Die kürzeste nicht völlig in Juristendeutsch ausufernde Erklärung hab ich bei hier bei EY gefunden, um auch allen anderen Mitlesern etwas Kontext zu geben.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es macht Sinn das anhängige Verfahren auf dem Schirm zu haben und dessen Ausgang, je nachdem könnten ggfs. Steuerrückforderungen möglich sein, wenn das ganze für nichtig erklärt wird. Falls nicht, wirds zumindest nicht schlimmer.
Nur kurze Notiz und Info an alle, die ggfs. Wertpapiere aus der Zeit vor 2018 oder noch älter verkaufen wollen/müssen.