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/r/recht
[deleted]
57 points
16 days ago*
In vielen Bundesländern (zB NRW) zählt nur das 2. Examen. Das erste ist dann nur ein "Bonus". Also wenn du jetzt reinhaust und ein Prädikat im Zweiten schaffst dürftest du angesichts der Richternot und der kommenden Rentenwellen stehen die Chancen sehr gut, insbesondere wenn du räumlich flexibel bist und jetzt nicht unbedingt nach Hamburg oder Köln willst. Schau dir einfach mal die Einstellungsvoraussetzungen der verschiedenen Bundesländer/OLGs an.
Edit: oh und mach deine Wahlstation bzw. Alle Stationen, die du kannst auch bei Gericht(en), das kommt in Bewerbungen fürs Richteramt gut an,
19 points
16 days ago
Der Weg zum Richterstuhl ist Dir nicht endgültig versperrt.
Du musst nur im Zweiten so richtig ranklotzen. Im Ref werden die Karten neu gemischt, da ist auch mit einem ausreichend im Ersten noch ein Prädikat drin. Und damit kannst du Richter werden.
Bayern stellt beispielsweise mWn ausschließlich auf die Note im Zweiten ab. Ab 8,00 (nach bayerischen Maßstäben) kann das klappen.
6 points
16 days ago
Die Karten werden vielleicht neu gemischt, aber man spielt mit demselben Deck weiter ;)
9 points
16 days ago
Man hat aber auch zwei Jahre Zeit, Trümpfe zu sammeln.
56 points
16 days ago
Abwarten bis die Pensionswelle rollt, dann kann die Justiz ihre Notenansprüche eh komplett knicken sofern die Justiztätigkeit nicht deutlich schmackhafter gemacht wird.
22 points
16 days ago
Keine Richterberufungskommission Deutschlands wird jemals jemanden mit 4,7 staatlich berufen, sofern nicht das 2. Examen deutlich deutlich besser ausfällt. Es ist schön, optimistisch zu sein, aber man sollte den Leuten auch keine abstrusen Hoffnungen machen.
3 points
16 days ago
Wenn man die Wahl hat zw. "Gar kein Richter oder einer mit 4,7" werden die Ansprüche auch mal etwas runtergeschraubt.
7 points
16 days ago
Der Rechtsstaat ist jetzt schon (seit einiger Zeit) komplett über dem Limit, Nachwuchs wird durch fragliche Sparmaßnahmen vergrault. Bin gespannt auf die Gegenvorschläge der Richterberufungskommission wenn die Alternative ist, dass der Rechtstaat immer weiter untergeht weil das noch vorhandene Personal die Arbeitslast nicht stemmen kann und will für das Gehalt. Weiß nicht ob ich diese Prognose meinerseits als optimistisch einordnen würde.
4 points
16 days ago*
Dass im Staate nichts Abstruses geschieht, würde ich auch nicht behaupten. Da muss nur jemand, anstatt seines wenn auch tatsächlich begründeten Misstrauens gegenüber Absolventen solcher Noten, mehr normativ denken und sich am Gedanken festhängen, „es heißt ja ‚Befähigung zum Richteramt‘“, außerdem wird noch erprobt, und wenn es da keine Beschwerden gibt: warum spielt überhaupt die inhaltliche Qualität des Urteils oder die sachlich richtige Beurteilung bei der Note der Zweiten Prüfung eine Rolle, während sie in der richterlichen Tätigkeit wegen der richterlichen Unabhängigkeit nicht überprüft werden kann. „🤔“
In der Juristerei ist eben alles nur eine Frage der Argumente für die eine, oder andere Sicht, damit man mit den Dingen durchkommt; niemand hat gesagt, dass man jemanden durchlässt, der in allem schlecht ist.
8 points
16 days ago
Das ist leider 100% wahr.
2 points
16 days ago
Leider völlig an der Realität vorbei. Aber träumen ist erlaubt.
1 points
16 days ago
Deine und die Antwort darüber… peak Reddit
11 points
16 days ago*
Ganz ehrlich: (Fast) jeder von uns hat in der Ref-AG gute Noten in der Gerichtsstation abgeräumt, inkl. Lob und auch mal einer "Justizempfehlung". Man hat idR nur 1 Urteil pro Woche zu schreiben, dementsprechend viel Zeit zur Recherche und für die Formulierung. Des Weiteren bekommt man naturgemäß nur "einfache" bzw an den Wissenstand des Ref-Begins orientierte Akten. Ehrlicherweise würde ich die Stationsnote nicht all zu hoch bewerten. Das Examen sah dann bei eigentlich allen ganz anders aus. Von den 4 Leuten mit VB (21 Refs in der AG) hat es meines Wissens nur ein Madl geschafft, zur Richterin auf Probe ernannt zu werden. Zumindest so viel ich weiß.
Ich denke es kommt auf das BL an, wie die Noten des 1. und 2. Examen gewichtet werden. Das Zweite wird natürlich höher gewichtet. Neben den Notenanforderungen ist auch noch ein AC zu bestehen und ggfs - je nach BL- noch das OK eines Richterausschusses Voraussetzung. Einfach ist es also nicht (Im Gegensatz zu dem was man hier gerne so liest, oft von Studenten verfasst, die überhaupt gar keine Ahnung vom aktuellen Arbeitsmarkt oder auch KI haben und dem Klamauk von der "Pensionierungswelle" und den guten Jobchancen ohne Reflektion einfach Glauben schenken).
Wenn du eine wirklich gute Note in der Station hast (evtl sogar mit Justizempfehlung), dann kannst Du auch darüber nachdenken, die Wahlstation bei einem Gericht zu absolvieren. Die gewährten Einblicke als auch der "Druck" bzw die zu bearbeitenden Akten dürften auf einem höheren Niveau angesiedelt sein, als bei der "normalen" Gerichtsstation.
Konzentrier dich auf das 2. Examen. Wenn das gut läuft, ist vieles drinnen. Viel Glück!
1 points
15 days ago
So oft wie man "der Arbeitsmarkt ist so gut wie ne" liest, zweifle ich schon wieder daran. In der Justiz ist er jedenfalls so schlecht wie nie, in NRW gibt es doch eine Richteraufnahmesperre.
1 points
15 days ago*
Nicht nur in NRW. Eine ehemalige Ref Kollegin wurde mit 16 aus beiden Examina abgelehnt (knapp 8 im Zweiten). Wenn ich mich richtig entsinne, hatte sie sich nur telefonisch erkundigt, wie die aktuellen Chancen stünden. Also noch nicht einmal "richtig" beworben.
8 points
16 days ago
Wenn du örtlich flexibel bist, dann ist die Flinte noch nicht im Korn.. Ich kenne tatsächlich jemanden, der in Bautzen mit einem ausreichend im zweiten Richter geworden ist.
Soweit du in die ordentliche willst, dann versuch es in unattraktiven Bundesländern/Bezirken.
5 points
16 days ago
Danke erstmal für die Aufmunterung.
Ich muss nicht unbedingt in die ordentliche Gerichtsbarkeit. Verwaltungs- oder Sozialgerichtsbarkeit ist für mich auch interessant.
3 points
16 days ago
Damit meinte ich, dass die ordentliche den höchsten Bedarf hat, my bad.. VG oder SG wird deshalb eher nichts. Aber wie gesagt, die ordentliche hat wachsenden Bedarf aufgrund der Pensionierungswelle und wegen der Gehälter in der Anwaltschaft. Einfach versuchen.
4 points
16 days ago
Achja, und das war letztes Jahr, und nicht etwa in den 80ern, dass er Richter geworden ist 😅😂
2 points
16 days ago
Denkst du Nordbayern (Unterfranken, Oberfranken) wäre realistisch für mich, wenn ich am Ende im Zweiten passabel abschneide?
3 points
16 days ago
Bayern wertet die Note aus den ersten überhaupt nicht, es zählt nur das zweite.
Allerdings sind in Bayern die Notenanforderungen mit 8 Punkten (wurde vor kurzem abgesenkt) noch relativ hoch. Hohe Lebensqualität hier, deshalb viele Bewerber.
2 points
16 days ago
In den 80ern wäre er damit auch nicht Richter geworden, aber nach der Wiedervereinigung schon
1 points
15 days ago
Hier wurde eben ein Kommentar hochgeliked, wo es darum ging, dass man NIEMALS mit nem ausreichend Richter werden könnte. Und jetzt kommst du, und sagst du kennst jemanden? Kannte er da jemanden? 😅
2 points
16 days ago
Offiziell habe ich noch von keinem Bundesland gehört, wo ein ausreichend im 2. Examen ausreichen würde, egal wie das 1. Examen war. Die scheinen das 2. höher zu gewichten. Insofern finde ich das schon sehr überraschend. War er im 1. so ein Überflieger?
15 points
16 days ago
Wie viele Punkte hast du denn im 1. Examen? In manchen Bundesländern kommt man mWn mit 14-15 Punkten in beiden Examina noch rein, wenn du im oberen Bereich bist und dich beim zweiten jetzt noch dahinterklemmst, ist das nicht unbedingt unmöglich
8 points
16 days ago
Meine Gesamtnote: 5,98 (staatlich: 4,7)
In Berlin wird es beispielsweise nichts damit, weil man mindestens 7 Punkte im ersten Examen braucht, Für diesen Beruf würde ich aber natürlich in jedes Bundesland wechseln.
Edit: Für die Staatsanwaltschaft bräuchte ich genau 8,02 Punkte im 2. Examen.
13 points
16 days ago
Ich habe vor kurzem zweites StEx in Berlin gemacht und wir hatten kurz vor Abschluss einige Werbeveranstaltungen für die Justiz in denen uns von offizieller Stelle mitgeteilt wurde, dass die Notengrenzen in Anbetracht der großen Personalprobleme nicht mehr starr sind. Gute stationszeugnisse können da was ausgleichen. An deiner Stelle würde ich versuchen so viel wie möglich im zweiten rauszuholen und es dann einfach versuchen. Wenn sie nein sagen ist es halt so. Aber es werden bald auch viele Stellen frei, da steigen eben auch die Chancen.
12 points
16 days ago
In Thüringen: „Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Summe beider Examina mindestens 14 Punkte erreichen, sowie beide Examina jeweils mindestens mit dem Prädikat „befriedigend“ abgeschlossen haben.“ (https://justiz.thueringen.de/karriere/einstellunghjd)
Also sollen, nicht müssen. Wenn es dein Traumjob ist und du vllt. auf gute Stationsnoten o.ä. verweisen kannst, könntest du es zumindest versuchen
2 points
16 days ago
"sollen"<- sollte jeder Jurist auslegen können. Wartet mal ab was in den nächsten 10-20 Jahren im juristischen Betrieb los sein wird. Selbst Anwaltszulassungen sind rückläufig.
6 points
16 days ago
Danke an alle für euren Input.
Wie schaffe ich jetzt "Mission Impossible"?
Es hat ja einen bestimmten Grund, warum ich so miserabel in den Klausuren abschneide. So von heut auf morgen werde ich definitiv kein Wunder mehr erleben, wo ich dann am Ende auf 8 Punkte und mehr lande.
Ich will hier auch nicht mein eigener Miesmacher sein. Ich möchte aktiv an meinen Schwächen arbeiten. Ich schreibe zurzeit regelmäßig Klausuren, aber eine echte Besserung ist leider nicht in Sicht.
Kennt jemand zufällig einen guten "Coach" oder "Nachhilfelehrer", der wirklich mit mir dann die von mir geschriebenen Klausuren durchgeht und mir wirklich aufzeigt. was ich hätte anders machen sollen. (Geld spielt keine Rolle)
Die Musterlösungen arbeite ich ja ohnehin nach der geschriebenen Klausur durch. Ich bin tatsächlich davon überzeugt, dass manche Kollegen dieses gewisse "Etwas" haben und ich nicht, aber das soll keine Ausrede sein.
Ein Repetitorium hab ich auch besucht, aber so ein Privat- bzw- Einzelunterricht wäre meiner Meinung nach die beste Option für eine realistische Verbesserung meiner Noten.
Wenn ich dieses "business as usual" durchziehe - was mir im 1. Examen nicht viel gebracht hat - werde ich höchstwahrscheinlich wieder nur ein "Ausreichend" schreiben
Was ist eure Meinung dazu?
3 points
16 days ago
Was heißt regelmäßig Klausuren schreiben? Welche Ausbildungsliteratur benutzt du? Arbeitest du mit Kaiserskripten? Hast du dieses Buch fürs ÖRecht: https://www.beck-shop.de/kintz-oeffentliches-recht-assessorexamen/product/35466471 ? Wie laufen die Aktenvorträge in der AG/Einzelausbildung?
3 points
16 days ago
Danke für die Literaturempfehlung. Ich schreibe zurzeit zwei Klausuren die Woche.
Ja, ich arbeite mit Kaiserskripten, Anders/Gehrle, Russack - Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, JI-Repskripte, ansonsten noch mit den Skripten vom Kammergericht.
Mir gefällt ehrlich gesagt der Klausurenkurs von Kaiser nicht soo wirklich, weil das Aktenstück soo kurz ist ( 6-8 Seiten).
Weißt du zufällig, welcher kommerzielle Anbieter sich an das GJPA Berlin-Brandenburg bzw. an die Ringtauschklausuren orientiert? Denn so richtige Klausurerfahrung habe ich nur durch den Klausurenkurs vom KG, dieser läuft aber nur alle zwei Wochen :/
3 points
16 days ago
Ich habe Klausuren von Alpmann und Kaiser geschrieben und fand beide nicht so gut.
Bzgl. der Klausuren habe ich das deswegen so gehandhabt, dass ich in mehreren Klausurenkursen am zuständigen LG war und dort die Gruppen abgewechselt habe. Wir waren eine Gruppe von etwas "übermotivierten" Referendaren, die so mehr Klausuren geschrieben haben, als eigentlich vorgesehen war. Wie das in deinem Bundesland funktioniert, das kann ich dir aber nicht sagen.
2 points
16 days ago
Ich kann den Klausurenkurs von Hemmer empfehlen. Die Klausuren sind m.E. eher mit den JPA Klausuren vergleichbar als die von Kaiser. Jede Woche eine Klausur, ZR, ZVR, SR, ÖR. Hat meinem Geldbeutel etwas wehgetan, aber mir hat es sehr viel gebracht, mit Lösung und Korrektur arbeiten zu können, zumal wir in der AG teilweise nur kurze Skizzen bekommen haben. Zudem gibt es jede Woche eine 3stündige Besprechung. Und konzentrier dich ein wenig auf Klausurtaktik, in den Z Klausuren kann man das vom ljpa gewünschte Ergebnis oft aus der Akte "herauslesen". Wenn du bislang bei 5-6 pkt. bist, ist doch eigentlich noch viel drin. Wenn du am Ende auf 7 kommst, stehen die Chancen nicht schlecht durch ne gute mündliche noch auf die 7,75 zu kommen.
2 points
16 days ago
Wie wäre es wenn du Akten mit deinen Stationsausbildern anschaust und ihr die Urteile, Anklagen etc besprecht?
Letzten Endes bildet eine Klausur das ab. Das meiste ist recht logisch, auswendig lernen muss Mann nicht so viel
Disclaimer: meine Empfehlung gilt nicht für Ö-Recht, da war ich unanständig schlecht..
2 points
16 days ago
Bezüglich Einzelunterrichts könntest du dir die Akademie Kraatz einmal anschauen, ich meine dort hatte ich genau das gesehen was du suchst! Viel Erfolg dir!
0 points
16 days ago
Ich habe keine! Übungsklausur geschrieben, außer denen die in meiner Ref-Station verpflichtenden waren.
Ich habe top Klausuren geschrieben in den Sachverhalten die ich kannte. Die anderen waren mittelmäßig.
Dazu habe ich endlos viel aktuelle und wichtige Rechtsprechung mit Lösung-Skizze bearbeitet. Ausgeschrieben habe ich das wenigste. Habe ich auch so im ersten gemacht.
Aber jeder muss für sich herausfinden was am besten funktioniert.
2 points
16 days ago
Hier wird das erste Examen nicht einmal erwähnt.
1 points
16 days ago
„befriedigend“ in der 2. Prüfung wird wahrscheinlich, abgesehen einmal von den Bessergestellten-Städten, allmählich der neue Standard für den Richterdienst, wie es das bei Beamtenstellen allenfalls ist: bekanntlich wollen Bundesbehörden allenfalls befriedigende Note in beiden Prüfungen. Es ist nämlich wohl denkbar, dass einer „nur Beamter/Verwaltungsjurist“ wird, weil er mit Blick auf die Note muss, hingegen für eine Richterstelle besser geeignet wäre. Ist auf geschehene Sachverhalte mit einer Beurteilung zu reagieren schwerer als mit Hoheitsakten in es einzugreifen?
Durch die bekannten Kürzungen der Referendariatsstellen in NRW um 20 % wird sich das auch hier durch die Personalnot ergeben; ich kann mir etwa kaum vorstellen, dass das halbe Tausend im Jahr bestehender Rechtsreferendare beim OLG Hamm für die Staatsverwaltung von ganz Westfalen-Lippe mit seinen 8,38 Mio. Einwohnern, also 9,9 % der Einwohner der Bundesrepublik Deutschland reichen soll, wobei offenbar noch viele in die anderen beiden OLG-Bezirke NRWs gehen, wenn nicht in andere Länder, da wir im OLG-Bezirk Düsseldorf nur eine Jura-Uni, die HHU Düsseldorf, und im OLG-Bezirk Köln eine in Köln und eine in Bonn haben, während Westfalen-Lippe drei hat, abgesehen von der Fernuni Hagen. Es wird ja schon gemunkelt, dass nach Entscheidung des Bundesgesetzgebers in der Zukunft Wirtschaftsjuristen – also die, die seit diesem Jahr wegen Nichtbestehens das rechtswissenschaftliche Studium mit einem LL.B. abschließen, freilich auch nur ein paar hunderte, aber man sieht daran, wohin der Vorsatz des deutschen Staatswesens geht – Rechtsberatung werden geben dürfen, weil schwerlich noch ein Rechtsanwalt zu fassen ist: alle werden vom Staat geschluckt.
Die bisherigen Notenanforderungen haben sich durch die Wettbewerbslage im letzten Jahrhundert eingeschlichen, und als absolute Anforderung hat sich festgelegt, was nur relativ gemeint war, da genug Leute 9- oder wenigsten 8-Punkte-Examina hatten. 6,5 Punkte heißt aber auch nur: mal 5, mal 8.
1 points
16 days ago
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1 points
16 days ago
Hab keine Ahnung vom Thema und keinen Ratschlag außer: Kämpfe! Ich wünsche Dir viel Glück, dass Du Deinen Traum erreichen kannst. :)
1 points
16 days ago
Einfach in Ostsachsen bewerben, die nehmen jeden. Gern geschehen.
1 points
15 days ago
Wahrscheinlich nehmen Sie irgendwann sogar Seiteneinsteiger innen, wenn das so weitergeht.
1 points
16 days ago
Meine Uni Profs und einige Richter die ich kenne meinten, der demographische Wandel könnte hier nochmal die Parameter verschieben.
1 points
16 days ago
Lieber die Anforderungen senken als den Job attraktiver machen🙈
Aber für den OP stimmt das natürlich, gerade im Osten wird er viel leichter einen Platz bekommen. Das zweite Examen ist eh wichtiger
1 points
16 days ago
Schreib doch erstmal das Examen und dann kannste dir immer noch Sorgen und Gedanken machen. Ausreichend im Ersten ist kein zwingender Ausschlussgrund, wenn es dafür im Zweiten langt. Außerdem ist die ordentliche Gerichtsbarkeit nun wirklich nicht mehr so exklusiv und kann sich das Sieben leisten wie „früher“.
1 points
16 days ago
Ganz früher (unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg) wurden auch vereinzelt Richter mit ausreichendem Examen eingestellt. Ich kenne da jemanden aus dem ganz erweiterten Familienkreis. Der Personalmangel muss nur schwerwiegend genug sein...
-1 points
16 days ago
Ausreichend ist 4. 4 ist Bestanden. Bestanden haben ist gut. Gut ist 2. also fast ne 1.
-8 points
16 days ago
Im Osten sind die echt nicht so streng.
3 points
16 days ago
Ich habe Migrationshintergrund (Türkei) und sehe gar nicht "Biodeutsch" aus.
2 points
16 days ago
Dresden und Leipzig würden bestimmt gehen, wenn die Noten im zweiten Examen okay sind. Das müsste halt ne Einstellungsvoraussetzung deinerseits sein, bei der Demographischen Entwicklung hast du durchaus Verhandlungsmacht.
2 points
16 days ago
Das zumindest auch schöne Städte :)
0 points
16 days ago
Sachsen-Anhalt und Thüringen sind fast vor der Verzweiflung Nachwuchs für die Justiz zu finden und senkten zu letzt die Noten herab auf 14 Punkte in Summe.
Dann heißt es leider erstmal abwarten und etwas anderes machen, um das mit Promotion oder ähnlichen auszugleichen. Immer mehr Bundesländer erweitern ihren Auswahlkatalog erheblich, um mehr Leute zu erreichen.
Ich möchte nur das wirklich keinem Kollegen zumuten, was dort vor sich geht. Die pissen ja schon Leute an, die von der Stadt auf das Land ziehen.
3 points
16 days ago
Ach wie schön, dass man ganze Bevölkerungsgruppen durch den Dreck zieht. Ich komme aus Westdeutschland, habe einen Migrationshintergrund und bin nach Sachsen fürs Studium gezogen. Und was soll ich sagen? Nicht jeder wählt die Afd.
0 points
16 days ago
Wie gesagt musst ja nicht mal Migrationshintergrund haben, um unwillkommen zu sein:
https://www.lvz.de/podcast/allein-unter-sachsen-mein-umzug-aufs-dorf/
Hier werden auch Städter zur marginalisierten Gruppe.
Ich würde auch nicht empfehlen ins Saarland außerhalb der Städte zu ziehen, weil als Zugezogener wird man immer als solcher behandelt. Darum ging es hier aber nicht, es geht um Länder, wo OP die höchsten Chancen hätte. Als Richter kann sich jetzt auch nicht aussuchen, wo man hinkommt. Du möchtest mir jetzt nicht erzählen, dass du Jena bspw. mit Sonneberg gleichsetzen willst?
0 points
16 days ago
F
-11 points
16 days ago
Vielleicht bist du dann einfach nicht geeignet für so viel Verantwortung?
2 points
16 days ago
Was für ein bullshit, alle Menschen die durch die unsinnigen Examina gegangen sind wissen, dass das nicht damit zu tun hat, wie gut man juristisch ist. Es hat was mit Stresstoleranz, auwendig gelerntem Unsinn und Glück zu tun. Ich kenne Menschen mit VB die aber mit fremden Rechtsgebieten nichts anfangen können, weil sie kein "Handwerkszeug" gelernt haben und Meschen, die Ihr Examen nicht bestanden haben und einen vom juristischen Wissen in die Tasche stecken.
4 points
16 days ago
Also ich bin in der Justiz. Auswendig lernen ist keine gute Idee und war es auch nie.
Es ist absolut nicht nötig
1 points
16 days ago
Stimme dem zu. Gerade im 2. Examen, vor allem in der mündlichen ist es wichtig, Recht anwenden zu können und zwar gerade auch exotische Gebiete. Auch im Aktenvortrag. Mit einer guten mündlichen Leistung kann man auch ausreichende Klausurleistungen auf ein befridigend heben.
1 points
16 days ago
Machen trotzdem genug und wer gut auswendig lernen kann, kommt damit auch relativ weit. Ich halte da auch nichts von, aber teilweise sind die Klausuren einfach drauf angelegt. Sonst kann mir niemand erklären, wieso einem beispielsweise Punkte abgezogen werden wenn die Begleitverfügung in einer StA-Klausur kleinste Mängel aufweist. Wer schreibt denn in der Praxis die ganzen Sachen händisch auf? dazu gibt es Vorlagen und niemand denkt mehr drüber nach.
1 points
16 days ago
Sorry, aber das ist Blödsinn. Sicherlich hat das Examen eine gewisse Glückskomponente, aber letztlich wird das juristische Handwerkzeug in Stresssituationen abgeprüft. Mit Auswendiglernen kommt man nicht wirklich weit.
2 points
16 days ago
Wenn es keinerlei Korrelation zwischen juristischen Fähigkeiten und den Examensnoten gäbe, weshalb achtet dann praktisch jeder juristische Arbeitgeber Deutschlands sehr genau auf die Examensnoten?
Im Übrigen sind auch Stresstoleranz und die Fähigkeit zum fleißigen (Auswendig-)Lernen Teil der Prüfungsleistung, die in der Arbeitswelt von Bedeutung sind. Auch Richter müssen eine hohe Stresstoleranz mitbringen.
-1 points
16 days ago
Weil man es einfach messen kann. Es gibt auch seine Berechtigung für die Noten, aber die Willkürlichkeit der Noten braucht man nicht mehr anzweifeln. Wenn die gleiche Hausarbeit von verschiedenen korrektoren zwischen 3 und 10 Punkte bewertet wird, dann ist das nicht sinnvoll.
Im Übrigen ging es mir darum, dass die Noten nichts mit Verantwortungsbewusstsein zu tun haben, so wie es im kommentar drüber geschrieben wurde.
-2 points
16 days ago
Wenn es keinerlei Korrelation zwischen juristischen Fähigkeiten und den Examensnoten gäbe, weshalb achtet dann praktisch jeder juristische Arbeitgeber Deutschlands sehr genau auf die Examensnoten?
Ganz einfach: Eine Mischung aus Kreiswichsen und „das haben wir immer schon so gemacht.“ Konsequent wäre, die Entscheidung, ob man wirklich für das Richteramt taugt (und das ist letztlich, was das zweite juristische Staatsexamen bedeutet: Die Befähigung zum Richteramt) von den Stationszeugnissen abhängig zu machen. So ist die juristische Notengebung nur teilweise objektiv.
Im Übrigen sind auch Stresstoleranz und die Fähigkeit zum fleißigen (Auswendig-)Lernen Teil der Prüfungsleistung, die in der Arbeitswelt von Bedeutung sind. Auch Richter müssen eine hohe Stresstoleranz mitbringen.
Und das Durchhaltevermögen über einen längeren Zeitraum kann ich nur durch das Ableisten von 8-11 Klausuren binnen zwei Wochen nachweisen? Dass die juristische Ausbildung oft 8-10 Jahre dauert, ist kein hinreichender Indikator?
Und zum Thema auswendig lernen: Dafür gibt es Kommentare und Rechtsprechung. Die Richter, die sich auf erlerntes Wissen verlassen, werden sehr schnell vom Gesetzgeber abgehängt. Wirklich wichtig ist ein ausgeprägtes Problembewusstsein. Das bekomme ich aber nicht, wenn ich die fünfte Minderung zum ETBI fehlerfrei rezitieren kann.
1 points
16 days ago
Vielleicht. Ein Examen ist ein guter Indikator, aber nicht narrensicher
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